Auszug aus der Satzung

Zweck des Vereins

§  2 Zweck des Vereins

Absatz 1

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist, die Beschaffung von Mitteln (Fundraising) zur Förderung von Kunst und Kultur. Dies erfolgt insbesondere aus Mitgliedsbeiträgen, durch Spenden und Sponsoren. Die Mittel werden selbstlos zur Förderung von Kunst und Kultur insbesondere im Zusammenhang mit dem Schlossensemble Leitheim verwendet zur Durchführung kultureller Veranstaltungen in und um Schloss Leitheim mit einem Schwerpunkt zur Fortführung der Leitheimer Schlosskonzerte. Dies kann auch durch Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft, etwa einer UG (haftungsbeschränkt) erfolgen. Daneben fördert der Verein die Erforschung der Geschichte von Schloss Leitheim und seiner Einrichtungsgegenstände.

 

Satzung des Freundeskreises Schloss Leitheim e.V. als PDF Dokument